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Herzlich Willkommen!
Wir beraten, vertreten und verteidigen Sie!
In jedem Strafverfahren.
In jeder Instanz.
Vor jedem Gericht.
Bundesweit.
Jede beschuldigte Person hat das Recht zu schweigen. Niemand ist verpflichtet, in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren aktiv mitzuwirken. Das Schweigen zu einem Vorwurf stellt kein Einräumen der Tat dar und wird von der Ermittlungsbehörde oder dem Gericht nicht als Schuldeingeständnis gewertet. Wenn jemand von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, nimmt er ein Recht wahr, das ihm das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert.
Der Beistand eines Strafverteidigers kann einem zu unrecht Beschuldigten ebenso nützlich sein wie jemandem, der sich möglicherweise schuldig gemacht hat.
Bevor Sie Angaben machen, kontaktieren Sie uns unverbindlich, denn bei einem Rechtsproblem sollte man unverzüglich einen professionellen Rat suchen, um vollends eigene Rechte verteidigen zu können.